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"Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein." (Albert Einstein)

Buchbinder Wanninger?

Ein Kommentar


Der behördliche Irrsinn nimmt dieser Tage ungeahnte Ausmaße an. Für mich ist die Situation sehr belastend, da ich seit Anfang April wieder einmal ohne planen zu können dastehe und Ende des Monats mit Auslaufen der Teilerwerbsminderungsrente dann auch noch ganz ohne Einkommen sein werde. Obwohl ich bereits Ende letzten Jahres sehr rechtzeitig damit begonnen hatte, die notwendigen Folgeanträge zu stellen. Die Rentenversicherung wäre am Zug gewesen, mir meine Folgeanträge zu bescheiden.

Seit Tagen erhalte ich Schreiben von der Rentenversicherung. Allerdings nichts, was mich effektiv weiterbringt, sondern sehr seltsame Schreiben, die mich irritieren, weil Unterlagen angefordert werden, die ich definitiv bereits mindestens einmal dorthin geschickt hatte – sogar per Einschreiben. Ich habe beispielsweise mit dem Betreff Ihre Rentenversicherung die Aufforderung erhalte, mitzuteilen, wann ich meine Beschäftigung aufgegeben habe. Ich solle doch bitte eine Kopie der Kündigung bzw. des Aufhebungsvertrages übersenden. Seit 2017 habe ich nunmehr mit der Rentenversicherung zu tun, bin zunächst in volle Erwerbsminderungsrente geschickt worden, danach wurde mir eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben und eine Teilerwerbsminderungsrente bewilligt, die enden und für beides habe ich einen Antrag auf Neu- bzw. Weiterbewilligung gestellt. Mir ist schleierhaft, wie die Abteilung Rente auf die Idee kommt, dass ich irgendwo gekündigt haben hätte können. Auf Nachfrage und Erklärung meinerseits, dass mein letzter Arbeitsvertrag bekanntermaßen befristet gewesen sei und ich seit Ende Mai 2017 keine weitere Stelle innegehabt hätte, hieß es, ich solle den Arbeitsvertrag oder eine Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers einreichen. Diese Arbeitsbescheinigung liegt der Rentenversicherung zwar inzwischen mehrfach vor, aber sie benötigen sie offenbar noch ein weiteres Mal. Soviel zur papierlosen Verwaltung.  

Beim Versuch, abzuklären, ob die Rentenversicherung nach dem Auslaufen der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung zum 31.03.2021 inzwischen einen Plan hat, wie es für mich weitergehen soll, zeigte sich, dass offenbar ein irrwitziges Durcheinander entstanden ist, weil das Scanzentrum der DRV meine mit den Anträgen mitgesendeten Unterlagen an die jeweils falsche Abteilung (Abt. Rente und Abt. Reha) geschickt hat. Jetzt erklärt sich mir auch, woher die dubios anmutenden Schreiben an mich kommen. Ich habe beispielsweise eine mich sehr irritierende Ablehnung meines Antrages auf Hörhilfe erhalten, weil ich den Arztbrief des HNO wegen meines Antrages auf Weitergewährung der auslaufenden Teilerwerbsminderungsrente nachgereicht hatte und der ohne mein Begleitschreiben bei der Abteilung Reha gelandet ist, so dass sie dort einfach mal eben interpretiert hatten, dass ich einen Antrag auf Hörhilfe gestellt hätte. Das ist zwar sehr zuvorkommend, aber eben auch ablehnend und in keiner Weise zielführend für den eigentlich von mir gestellten Antrag. Wofür haben sie denn dann all diese Formulare mit unterschiedlichen Buchstaben-Zahlenkombinationsbezeichnungen, wobei sie in etlichen Antragsformualren immer wieder denselben Sachverhalt abfragen?

Ich habe den Eindruck, die Behörden spielen Ping-Pong mit mir. Keiner fühlt sich so richtig zuständig. Einer verweist auf den anderen. Die Agentur für Arbeit schreibt mir, ich werde als Nichtleistungsempfänger geführt und solle mich an die DRV wenden, die DRV sagt, ich solle mich an die Agentur für Arbeit wenden. Mein Mann hat telefonisch abklären können, dass meine Mitteilung an die DRV, dass ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe plus Ablehnungsbescheid meines Antrages auf ALG I zwar dort angekommen ist, aber statt bei der Abteilung Reha bei der Abteilung Rente liegt. Während des Telefonates hat die Sachbearbeiterin der Abteilung Reha diesen ALG-Ablehnungsbescheid dann tatsächlich in der digitalen Akte gefunden, sie sagte wenige Minuten später aber zu meinem Mann, dass ich mich doch, wenn ich ohne Einkommen dastünde, bitte wegen Arbeitslosengeld die Arbeitsagentur wenden müsse. Es ist schwer, sich da nicht ans Hirn zu langen.

Wir heißen zwar mit Nachnamen Wanninger, wollten aber nie wie der Buchbinder gleichen Namens von Pontius zu Pilatus laufen oder versuchen, den Passierschein A38 zu besorgen. Ich möchte nur endlich planen können, wie es sowohl teilhabemäßig als auch finanziell weitergeht.

Bildquelle: Peggy_Marco (05.12.2016) URL https://pixabay.com/de/illustrations/weiße-männchen-3d-man-freigestellt-1871383/

Autor: SWB

Bildungs- und Medienwissenschaftlerin M.A., Erziehungswissenschaftlerin B. A, Steuerfachangestellte mit Montessoridiplom, ich arbeite am Institut für Digitale Teilhabe (IDT) der Hochschule Bremen als wissenschaftliche Mitarbeiterin und forsche zum Thema "Digitale Barrierefreiheit im Arbeitsleben durch partizipative Evaluation". Ich bin eine viellesende Autistin und engagiere mich aktiv in der Selbstvertretung. Ich äußere mich zwar am liebsten schriftlich, halte aber trotzdem und gerne Vorträge über das Thema Autismus.

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