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"Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein." (Albert Einstein)

Ungerechtigkeit von Amts wegen

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Leid kann man eigentlich nicht vergleichen. Wie die Partnerin eines meiner Kinder einmal meinte: „Gerade weil wir alle in unserer eigenen Subjektivitätssuppe schwimmen, ist es völlig unsinnig, Anstrengungen und Mühe mit denen Anderer zu vergleichen, bzw. gar Leid zu relativieren und zu quantifizieren. „Wieviel mal Bus verpassen sind einmal Ebola?“ (guter Titel eines mittelmäßigen Poetry-Slam-Textes)“. Ämter und insbesondere Versorgungsämter müssen Leid, bzw. Behinderung aber nunmal vergleichen und auch quantifizieren, um Leid in Form von Graden der Behinderung festzustellen.

Dabei leide ich unter der Ungerechtigkeit der Entscheidungen der Ämter. Ich muss im Klageverfahren um einen höheren GdB als 30 kämpfen, weil ich laut Versorgungsamt nur leichte soziale Einschränkungen durch die seelische Störung Autismus habe. Und da bin ich nicht die Einzige. Gedankenkarrussel und Elodiylacurious ging es offenbar genauso.

Im Arztbericht, den ich nach der Diagnose erhielt, steht geschrieben, dass ich dank meines Autismus bereits seit Jahrzehnten deutliche Probleme im zwischenmenschlichen, sozialen Umfeld habe. Und in einem anderen Arztbrief ist die Rede davon, dass ich einen hohen Unterstützungsbedarf bei der Bewältigung von alltagsrelevanten Aufgaben habe. Und mich meine Einschränkungen im sozialen Kontakt an der Teilnahme am Berufsleben hindern.

Scheinbar bedeuten deutliche Probleme, hoher Unterstützungsbedarf und keine Teilhabe am Arbeitsleben für das Versorgungsamt, bei dem ich meinen Antrag auf Schwerbehinderung stellen musste, nur leichte Einschränkungen. Ich frage mich aber, warum die Versorgungsämter offenbar nicht überall nach den gleichen Kriterien entscheiden. Eine Bekannte aus der Selbsthilfegruppe, in die ich manchmal gehe, wenn ich Energie genug dafür habe, hat ebenfalls einen solchen Antrag gestellt. Sie arbeitet seit Jahren in Teilzeit, hat Kinder, lebt in einer Beziehung, engagiert sich ehrenamtlich, treibt regelmäßig Sport, besucht Gruppenveranstaltungen und ist diagnostizierte Autistin. Größere andere gesundheitliche Einschränkungen hat sie nicht, außer dem Diagnosebrief von der gleichen Fachambulanz, von der auch ich meinen Diagnosebrief erhielt, schickte sie keine medizinischen Unterlagen mit ihrem Antrag mit. Aber sie erhielt von ihrem Versorgungsamt nach sehr kurzer Bearbeitungszeit einen zeitlich nicht befristeten Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 50. Auch mein Sohn hat damals vom gleichen Versorgungsamt sofort einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 50 erhalten. Es scheint davon abzuhängen, bei welchem Versorgungsamt man als Autist den Antrag stellt. Ich empfinde das als nicht gerecht.

Das Arbeitsamt hat mich immerhin gleichgestellt. Und das Rentenamt schrieb mir letzte Woche, dass ich seit Anfang letzten Jahres voll erwerbsgemindert bin – bis Anfang nächsten Jahres. Sie weisen mich darauf hin, dass der Rentenanspruch befristet ist, weil es nach den medizinischen Untersuchungsbefunden nicht unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann. Ah schön, das zu lesen, was mich interessieren würde ist, wie das vonstattengehen soll. Ich vermute, meine Autismus-Spektrum-Störung ist Anfang nächsten Jahres noch nicht ausgeheilt. Nächstes Jahr schaffe ich es wahrscheinlich genauso wenig, wie all die Jahre zuvor, vollschichtig erwerbsfähig zu sein geschweige denn zu bleiben. Denn ich vermute, autistengerechte Arbeitsstellen wird es dann auch nicht mehr geben als heute.

Seit November erhalte ich also Rente, die aber leider, leider vorläufig nicht ausbezahlt wird. Aha. Und wovon bitte soll ich leben? Mal ganz abgesehen davon, dass man von der Rente eher nicht leben kann. Ich bin ein klarer Fall von Altersarmut. Das liegt an meiner gebrochenen Erwerbsbiografie, die ich dank des mitgeschickten Versicherungsverlaufes auf ziemlich vielen Seiten nachvollziehen kann und die ziemlich wenig Rentenpunkte ergibt – trotz Versorgungsausgleich, Mindestentgeltpunktanhebung und sonstiger Zuschläge. Und trotz Abitur und einem abgeschlossenen Studium. Aus diesem Versicherungsverlauf kann jeder Sachbearbeiter auch sehr gut erkennen, dass ich Zeit meines Lebens nicht fähig war, eine Arbeitsstelle längere Zeit zu behalten, geschweige denn, Vollzeit erwerbstätig zu sein. Und auch, dass ich dem Sozialstaat deshalb trotzdem nur einen Monat und drei Tage lang finanziell zur Last gefallen bin.

Gut, dass mich meine Familie immer unterstützt hat, wofür ich ihr unendlich dankbar bin. Ich bin unglaublich froh, dank meines Ehemannes auch heute noch Unterstützung bei Arztbesuchen, Behördengängen und allgemein im alltagspraktischen Dingen zu erhalten. Dass ich ohne Unterstützung zurechtkomme, meinen nur die Ämter. So gesehen habe ich einen Fehler gemacht, nie vorher Unterstützungsleistungen beantragt zu haben – nur: Wie hätte ich das ohne die Autismus-Diagnose machen sollen? Hingehen und sagen: Lieber Sachbearbeiter, leider bekomme ich das ganz normale Leben einfach nicht hin. Ich kann Ihnen auch nicht erklären, weshalb das so ist. Aber unterstützen Sie mich doch bitte mal.

Als ich endlich erfahren hatte, weshalb das so ist und eine Diagnose hatte, habe ich genau das versucht: Unterstützungsleistungen zu erhalten. Der beantragte Nachteilsausgleich im Studium wurde auch nach Widerspruch nicht gewährt. Dass das Rentenamt mich nicht beim Finden einer neuen Arbeitsstelle unterstützen wollte, sondern lieber in Rente schickte, empfinde ich immer noch als ungerecht. In Endeffekt vertagt die DRV das Problem aber nur, weil meine Rente befristet ist. Ich bin gespannt, ob sie mich dann Anfang nächsten Jahres dabei unterstützen werden, eine neue Arbeitsstelle zu finden.

Ich denke: Wenn das Versorgungsamt mir schon bescheidet, ich hätte keine anhaltenden schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten, die eine umfassende Unterstützung und Förderung bei der Integration in verschiedene Lebensbereiche erfordern würden, dann sollen sie mir bitte erklären, weshalb das Rentenamt mich zwangsverrentet. Oder inwiefern es nur leichte soziale Anpassungsschwierigkeiten sind, wenn mein soziales Umfeld seit meiner frühen Kindheit nahezu leer ist, ich auch im Alter von 53 Jahren nicht ohne meinen Mann Behördengänge erledigen kann, er für mich telefonische Terminabsprachen erledigen muss. Wenn ich noch bei keiner Arbeitsstelle soziale Kontakte habe knüpfen können, mir von Chefs wiederholt soziale Anpassungsfähigkeit, soziale Kompetenzen und Teampassung abgesprochen wurden, ich nicht längerfristig im Arbeitsleben zu integrieren bin, obwohl ich mich wirklich immer um Anpassung bemüht habe. Wenn ich immer psychisch und körperlich krank und schließlich arbeitsunfähig geworden bin, nachdem ich mal wieder eine Arbeitsstelle gefunden hatte, was selten genug der Fall war. Wenn ich nach nur sechs Stunden an nur vier Tagen im Büro so energielos war, dass ich meine drei freien Tage am Stück dazu brauchte, um mich schlafend und auf der Couch zusammenbrechend so weit zu erholen, damit ich am Montag wieder in der Arbeit erscheinen konnte. Wenn ich in meiner Freizeit nicht fähig bin, die Dinge zu tun, bei denen Nichtautisten sich in ihrer Freizeit erholen, weil viele Freizeitbeschäftigungen und hier insbesondere die, die soziale Anpassungsleistungen verlangen, für mich aus Energiemangel und Überlastungsgründen leider nicht möglich sind. Wenn ich erst in unüblich hohem Alter ein Studium geschafft habe, und zwar erst, nachdem ein Studium durch den Bologna-Prozess und die deshalb erfolgte Umstellung auf Bachelorstudiengänge soweit verschult wurde, dass für mich genügend von außen vorgegebene Strukturen vorhanden waren, um es mit der massiven Unterstützung durch meinen Mann dann endlich doch noch nach insgesamt 17 Hochschulsemestern zu schaffen. Wobei ich auch im Studium immer schon große Probleme bei Gruppenarbeiten und in der Kommunikation mit Kommilitoninnen hatte. All das würde ich schon unter mittlere soziale Anpassungsschwierigkeiten subsummieren und sagen, dass ich darunter leide oder gelitten habe.

Autisten wird in der Fachliteratur oft nachgesagt, sie sähen statt des großen Ganzen nur Details. Ich sitze kopfschüttelnd hier mit all meinen amtlichen Bescheiden. Die einesteils detailliert behaupten, ich sei nicht schwerbehindert, weil ich keine anhaltenden sozialen Anpassungsschwierigkeiten hätte, die eine umfassende Unterstützung und Förderung bei der Integration in verschiedene Lebensbereiche erfordern würden. Andererseits steht da, ich sei einem Schwerbehinderten gleichzustellen, um wenigstens im Bereich der Arbeit überhaupt integriert werden zu können und außerdem derzeit gar nicht integrierbar, sondern wegen all meiner (sozialen Anpassungs)schwierigkeiten sogar voll erwerbsgemindert. Ich kann einfach nicht nachvollziehen, weshalb die zuständigen Ämter sich nicht zusammensetzen und das große Ganze betrachten. Ich bin nicht nur Zeit meines Lebens wegen (sozialer) Anpassungschwierigkeiten behindert und leide sogar nach außen sichtbar darunter. Sondern ich werde zusätzlich von Amts wegen durch Ungerechtigkeit behindert, worunter ich ebenfalls leide. Ich verstehe wirklich nicht, weshalb von Amt zu Amt scheinbar willkürlich statt (in meinen Augen) gerecht entschieden werden kann.

Autor: SWB

Bildungs- und Medienwissenschaftlerin M.A., Erziehungswissenschaftlerin B. A, Steuerfachangestellte mit Montessoridiplom, ich arbeite am Institut für Digitale Teilhabe (IDT) der Hochschule Bremen als wissenschaftliche Mitarbeiterin und forsche zum Thema "Digitale Barrierefreiheit im Arbeitsleben durch partizipative Evaluation". Ich bin eine viellesende Autistin und engagiere mich aktiv in der Selbstvertretung. Ich äußere mich zwar am liebsten schriftlich, halte aber trotzdem und gerne Vorträge über das Thema Autismus.

9 Kommentare zu “Ungerechtigkeit von Amts wegen

  1. Leider sind die Versorgungsämter da tatsächlich uneinheitlich, wobei der Trend gerade im Erwachsenenbereich schon klar zum Abspeisen mit GdB 30 geht. Ich kenne da Geschichten aus ganz verschiedenen Ecken Deutschlands…
    Sind die beiden anderen Beispiele, die du nennst, evtl. ein paar Jahre her? Bis vor ein paar Jahren gab es andere Regelungen, da führte Asperger automatisch zu mindestens GdB 50. Mittlerweile gibt es die neue Regelung, wo die Teilhabeeinschränkungen wichtig sind und die Diagnose in den Hintergrund tritt. Vom Ansatz her ja durchaus eine gute Idee, aber es lädt halt dazu ein, als Amt Mist zu bauen. Oder es halt einfach mal zu versuchen, ob der Antragsteller nicht schon mit GdB 30 Ruhe gibt… Die Umsetzung der neuen Regelung ist eine Katastrophe.

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    • Mein Sohn hatte meines Wissens Ende 2013, da war er schon erwachsen, den Schwerbehindertenantrag gestellt und die Bekannte, die in meinem Alter ist 2017. Ich denke, es liegt am Versorgungsamt selbst. Eventuell haben die dort einen Sachbearbeiter, der sich mit Autismus auskennt bzw. anerkennt, dass es Autismus ohne soziale Anpassungschwierigkeiten gar nicht geben kann und die Autisten, die einen SBAntrag stellen eher nicht nur leichte Schwierigkeiten haben.

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  2. Oh, danke fürs verlinken :>
    Da der Artikel ja schon etwas älter ist, vielleicht Mal ein kurzes Update zu meinem Fall; Ich bin immer noch im angekündigten Widerspruchverfahren. Im SEPTEMBER eingelegt, habe ich bis heute keine Entscheidung, weil zwei Kliniken meinen nicht zügig antworten zu müssen. Vielleicht habe ich Glück und es gibt die (mindestens) 50 noch ohne Gerichtsverfahren … vielleicht aber auch nicht. Durch das ganze Theater habe ich reale Einkommenseinbußen, aber das interessiert die Ämter ja auch nicht … Und Gleichstellung kann ich vergessen, weil ich ja noch nicht im Erwerbsleben bin.

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    • Bitte. Ich fand deinen Blogbeitrag interessant und gut geschrieben.

      Bei mir hatte das Widerspruchsverfahren fünf Monate gedauert, das Klageverfahren läuft jetzt seit einem knappen Jahr. Es ist ziemlich doof, dass man stets darauf angewiesen ist, dass irgendwelche Stellen noch irgendwelche Berichte schicken müssen. Ich drücke dir die Daumen, dass du keine Klage einreichen musst. Weil man dafür einen Rechtsbeistand benötigt, hatte ich mich an die Gewerkschaft gewendet, die unterstützen mich jetzt ganz ohne Selbstbeteiligung, die man bei einer Rechtsschutzversicherung oft zahlen muss.

      Ich frage mich, was Menschen tun, die keine Rücklagen haben, wenn Ämter das einem zustehende Geld nicht ausbezahlen, sondern erst monatelang geklärt werden muss, wer genau wieviel von dem Geld erhält. Mich belastet das psychisch, aber ich habe zum Glück einen Ehemann, der mich mit durchfüttert und bei dem ich keine Miete zahlen muss.

      Die Gleichstellung hatte ich vom Arbeitsamt erhalten, obwohl da schon klar war, dass ich bis auf weiteres nicht mehr erwerbstätig sein kann. Man muss halt einen Antrag beim Arbeitsamt stellen, das Formular gibts im Internet. Ich dachte mir: Was ich erledigt habe, muss ich nicht irgendwann in der Zukunft machen und habe die Gleichstellung, wenn ich sie mal brauchen sollte dann schon.

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  3. Hat dies auf Elodiylacurious rebloggt und kommentierte:
    Und noch ein Fall, wo die Ämter die Einschränkung aufgrund von Autismus einfach Mal auszuwürfeln scheinen …

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