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"Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein." (Albert Einstein)

Autismus und Nachteilsausgleich an der FernUniversität Hagen – ein Update

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Ich habe mich größtenteils bemüht, den Erwartungen soweit es mir möglich war, zu entsprechen und mich anzupassen. Einfach nur ein normales, erfolgreiches Leben zu leben, wie alle andern um mich herum, die das anscheinend ohne größere Schwierigkeiten machten. Ich habe die Welt um mich herum beobachtet und mich gefragt, wo der Zauber ist, wieso die anderen sich augenscheinlich so leicht tun und wieso ich so wenig von diesem Zauber abbekommen habe. Ich habe mich so sehr bemüht, es genauso zu machen und mich wie die anderen zu verhalten.

Ich habe studiert. Aber ein Studium zu beenden, gelang mir nur dank der Unterstützung durch meinen Ehemann und erst im Alter von 50 Jahren. Er half mir, es zu strukturieren und Termine einzuhalten. Mein jetziges Masterstudium an der FernUniversität Hagen hatte ich gewählt, weil es ein reines Online Studium ist und ausschließlich schriftliche Abschlußarbeiten verlangt werden, so dass die Belastung durch Sozialkontakte minimiert ist. Aber trotzdem musste ich überlastungsbedingt ein Jahr lang die Bearbeitung meiner Module abbrechen. Ob es mir je gelingen wird, dieses Masterstudium abzuschließen, weiß ich nicht.

Eine Möglichkeit dazu hatte ich in einem Nachteilsausgleich gesehen, der mir aber nicht gewährt wurde. Auch ein Widerspruch half nicht. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass ich keine körperliche Beeinträchtigung habe. Meine geistige Leistungsfähigkeit selbst ist beeinträchtigt, nicht nur die technische Umsetzung meiner geistigen Leistungsfähigkeit.

Mein Autismus ist laut Prüfungsamt eine persönlichkeitsbedingte Eigenschaft, eine Veränderung der Prüfungsanforderungen würde bei einer solchen generellen Einschränkung der Leistungsfähigkeit den Aussagewert des Ergebnisses der Leistungskontrolle verfälschen. So eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit sei nicht ausgleichbar und dürfe schon wegen der Chancengleichheit nicht ausgeglichen werden. Krankheitsbedingte Beeinträchtigungen der geistigen Leistungsfähigkeit können aus Gründen der Chancengleichheit keinen Anspruch auf Schreibzeitverlängerung begründen. Solche Einschränkungen sind Mitbestandteil des durch die Prüfung zu belegenden Leistungsbildes. Wenn sich eine persönlichkeitsbedingte, generelle Einschränkung der psychischen Leistungsfähigkeit im Prüfungsergebnis negativ niederschlägt, wird dadurch der Aussagewert der Prüfung nicht verfälscht. Meine Reizfilterschwäche und meine Priorisierungsschwierigkeiten gehören ebenso zu dieser persönlichkeitsbedingten psychischen Einschränkung meiner Leistungsfähigkeit.

Das Prüfungsamt verweist darauf, dass ich diese Einschränkungen meiner Leistungsfähigkeit bereits seit der frühen Kindheit habe und trotzdem die Modulprüfungen bisher mit sehr beachtlichem Erfolg absolviert habe. Im Folgenden wird ein Nachteilsausgleich auch wegen meiner bisherigen sehr guten Noten abgelehnt, die im Einzelnen aufgelistet werden. Ich frage mich nun, ob ich dafür bestraft werden soll, so gute Noten zu haben – würde mir ein Nachteilsausgleich zustehen, wenn ich schlechte Noten hätte?

Das Prüfungsamt weist mich außerdem auf die Möglichkeit einer Verlängerung der Bearbeitungszeit auf der Grundlage einer Krankschreibung hin und einen Satz später dann darauf, dass dies eine Kulanzregelung ist. Ich verstehe das jetzt so, dass ich zwar keinen offiziellen Nachteilsausgleich in Form einer Zeitverlängerung bei Prüfungen bekomme, aber ich mich nur einfach krankschreiben lassen soll, um sie trotzdem inoffiziell zu erhalten. Mir würde es nicht in den Sinn kommen, mich krankschreiben zu lassen, wenn ich nicht krank bin, mal ganz abgesehen davon, dass ein Arzt das gar nicht machen darf – ich halte mich an Regeln und gehe davon aus, dass es andere auch tun. Ich frage mich, wo hier die Chancengleichheit bleibt, vielleicht kommen Nichtautisten von selbst auf diese Idee und nur ich als Autistin bin nicht darauf gekommen und muss durch das Prüfungsamt darauf hingewiesen werden?

Eine Umwandlung der mündlichen Verteidigung der Masterthesis ist laut Prüfungsamt deshalb nicht möglich, weil das Modulhandbuch explizit eine mündliche Prüfung verlangt und eine Modifizierung den Grundsatz der Chancengleichheit verletzen würde. Eine Begleitperson darf ich nicht mitbringen, weil eine mündliche Prüfung nicht öffentlich stattzufinden hat und es (schon wieder) den Grundsatz der Chancengleichheit verletzen würde, wenn ich eine Begleitperson mitbrächte, weil das zu ungleichen äußeren Prüfungsbedingungen führen würde. Auch zusätzliche Pausen werden mir in der mündlichen Prüfung nicht gewährt, weil zwischen der 15 bis 20-minütigen Präsentation der Masterarbeit und der anschließenden 10-minütigen Präsentation des E-Portfolios und den darauf folgenden Fragen der Prüfer (hier wird keine Zeitangabe gemacht – das kann also individuell unterschiedlich lange dauern) bereits kurze Pausen vorgesehen sind. Zusätzliche Pausen – insbesondere Pausen außerhalb des Prüfungsraumes würden – wen überrascht es noch? – die Sicherstellung der Chancengleichheit beeinträchtigen. Eine reizarme Prüfungssituation läge schon deshalb vor, weil ich die Modulabschlussarbeiten zu Hause schreiben kann. Die mündliche Prüfung kann auch als Videokonferenz durchgeführt werden, damit wäre sie dann auch unter reizarmen Bedingungen absolvierbar – immerhin. Ich soll mich zu gegebener Zeit an die jeweiligen Prüfer direkt wenden. Das Prüfungsamt schlägt mir für  Gruppenarbeiten und zur Anfertigung von schriftlichen Protokollen bei Videokonferenzen eine Studienassistenz vor, schreibt aber auch, dass ich ja gar keine Gruppenarbeiten mehr machen muss in den verbleibenden Modulen. Leider kann sich im Prüfungsamt offenbar keiner vorstellen, dass eine Studienassistenz bei einem Fernstudium und meinen autismusbedingten Schwierigkeiten keine Lösung meiner Probleme darstellt. Mal ganz abgesehen von der Finanzierung oder auch nur der Organisation einer Studienassistenz, die mich überfordern würde – aber dafür ist schließlich das Prüfungsamt nicht zuständig. Leider scheint die Behindertenbeauftrage ebenfalls (in meinem Fall) nicht dafür zuständig zu sein, denn sie empfahl mir in ihrer E-Mail zwar ebenfalls eine Studienassistenz, das war es aber dann auch an erfahrener Hilfestellung von dieser Seite, für die Realisierung ihres Vorschlages sei sie nicht zuständig.

Mir drängt sich insgesamt bei der Begründung des Widerspruchsbescheides die Karikatur der Chancengleichheit mit dem Prüfer auf, vor dem ein Flamingo, ein Pinguin, ein Affe, ein Elefant, ein Goldfisch im Glas und ein Hai stehen, die alle die Aufgabe bekommen, auf den nebenstehenden Baum zu klettern.

Zusammenfassend muss ich sagen: Ich empfehle keinem Autisten an der FernUniversität Hagen zu studieren, wenn er einen Nachteilsausgleich benötigt, um erfolgreich sein Studium zu absolvieren.

Autor: SWB

Bildungs- und Medienwissenschaftlerin M.A., Erziehungswissenschaftlerin B. A, Steuerfachangestellte mit Montessoridiplom, ich arbeite am Institut für Digitale Teilhabe (IDT) der Hochschule Bremen als wissenschaftliche Mitarbeiterin und forsche zum Thema "Digitale Barrierefreiheit im Arbeitsleben durch partizipative Evaluation". Ich bin eine viellesende Autistin und engagiere mich aktiv in der Selbstvertretung. Ich äußere mich zwar am liebsten schriftlich, halte aber trotzdem und gerne Vorträge über das Thema Autismus.

12 Kommentare zu “Autismus und Nachteilsausgleich an der FernUniversität Hagen – ein Update

  1. Ehrlich, ich bin schwer entsetzt über das Verhalten der FernUniversität Hagen. Nicht nur, dass man offensichtlich Autismus als solchen vollkommen falsch versteht, es finden sich auch typische Argumente von Menschen, die das Konzept der Inklusion schlicht nicht verstanden haben! Dieses Vorgehen ist schlicht diskriminierend!
    Ich wünschte, ich könnte die entsprechenden Paragraphen von hier gültigen Gesetzten liefern (wenn das hier hilfreich sein könnte). Nur leider studiere ich in einem anderen Bundesland an einer dortigen Universität und weiß noch nicht einmal, ob man sich hier überhaupt auf derartige Paragraphen berufen könnte. Generell verstehe ich die Sprache der Gesetze auch (leider!) schlicht nicht.
    Gleichzeitig heule ich fast vor Wut, weil man mir im 3. Semester Nachteilsausgleiche aufgrund meiner Autismusdiagnose gewährt hat, ohne auch nur einmal auf meine Noten aus den ersten beiden Semestern zu schauen (wo ich auch schlicht keinen Antrag gestellt hatte). Denn die waren auch ohne Nachteilsausgleiche durchaus gut. Es geht nicht, dass derartige Entscheidungen sowie die Kriterien, nach denen sie gefällt wird, allein von der Einstellung der zufällig zuständigen Personen abhängig sind!

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    • Danke, die entsprechenden Gesetze hatte ich in meiner Widerspruchsbegründung an das Prüfungsamt erwähnt.
      Seltsamerweise scheint es zwischen Schule und Hochschule in NRW einen Unterschied zu geben, in der Schule ist es gang und gäbe, dass Autisten Nachteilsausgleiche erhalten. Das hat sich nur noch nicht an der FernUniversität Hagen herumgesprochen. Es liegt auch nicht nur an diesem einen Prüfungsamt. Ein Autist, der dort Mathematik studiert, klagt derzeit wegen der Gewährung eines Nachteilsausgleiches. Ich befürchte nur, er wird keinen Erfolg haben. Leider basiert die Widerspruchsbescheidbegründung des Prüfungsamtes nämlich auf etlichen Urteilen:

      VG Arnsberg, Urteil vom 21. Oktober 2014- 9 K1334/13 -, Urteilsabdruck S. 11
      VG Ansbach, Beschluss vom 26. April 2013 -AN 2 E 13.00754 -, juris, Rn. 19
      NiehueVFischer/Jeremias, Prüfungsrecht,6. Auflage 2014, Rdn. 258,259; Rn. 402 f.
      VG München, Beschluss vom 21. März 2014 – M 21 E 14.1168 -, juris
      OVG NRW, Beschluss vom 22.Mai 201 2- 14 E 467/12 -, juris, Rn. 4
      VG Köln, Urteil vom 14. November 2013 – 6 K 2888/13 -, juris
      VG Bremen, Urteil vom 20. Juli 2015 – 1 K257114 -, juris
      VG Gera, Beschluss vom 21. August 2013 – 2 E 604113 Ge -, juris

      Weil ich meine Autismusdiagnose erst letztes Jahr erhielt, konnte ich vorher keinen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Mir jetzt seitens des Prüfungsamtes zu schreiben: Geht doch auch so, Sie brauchen keinen Nachteilsausgleich, das beweisen Ihre Noten, empfinde ich als ungerecht und logisch verquer. Aber wahrscheinlich ist meine Logik nicht einsichtig. Auch wenn es nach meinem Dafürhalten bereits dem gesunden Menschenverstand widerspricht, so zu argumentieren.

      Leider hat man kein Recht auf einen Nachteilsausgleich. Es ist Ermessenssache der jeweiligen Universität. Wie ich bereits andernorts schrieb: Scheinbar ist der Inklusionsgedanke bei der FernUniversität Hagen zumindest in Bezug auf die Behinderung Autismus noch nicht angekommen. Und ich persönlich fühle mich jetzt tatsächlich behindert – behindert durch diese Entscheidung des Prüfungsamtes, die mir das Leben schwerer macht als es sein müsste. Und behindert durch ein völlig absurdes Bild von Chancengleichheit.

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  2. (Wo ist hier die Antwort-Funktion bei Antworten? Finde sie gerade nicht ^^‘)

    Und danke für die Aufklärung! Das war mir so noch nicht bekannt. Da finde ich es nur seltsam, dass einige Stellen, wie zum Beispiel das deutsche Studentenwerk, doch das Gegenteil suggerieren (bezüglich der rechtlichen Lage habe ich wohl noch einiges zu lernen …). Und natürlich werden dort auch nur die „Allgemeinfälle“ abgedeckt.

    Da zeigt sich aber auch nur wieder, welcher weite Weg bei der Inklusion noch gegangen werden muss …

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  3. Danke für den Einblick.

    Schaue mir gerade Fernunis an – da kam der Bericht ganz gelegen.

    Guten Mut und viel Unterstützung wünsch ich!

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  4. Behinderte wollen doch alle behandelt werden wie alle anderen auch.
    Wenn ein Bachelor Studium bereits mit anscheinend guten bis sehr guten Noten bestanden wurde verstehe ich ehrlich gesagt nicht wieso im Master auf einmal ein Nachteilsausgleich nötig ist.
    Und nein. Ich bin nicht behindertenfeindlich.
    Ich bin für Gleichberechtigung.
    Wenn also das Prüfungsergebnisse verfälscht werden würde verstehe ich das Problem nicht.

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    • Dein Einwand ist verständlich. Ich nehme deinen Kommentar nicht als behindertenfeindlich wahr.

      Gleichberechtigung heißt nicht, dass man alle gleich behandelt. Niemand würde auf den Gedanken kommen, aus Gründen der Gleichberechtigung und Chancengleichheit von einem Gehörlosen zu verlangen, ohne Hilfsmittel eine mündliche Prüfung absolvieren zu müssen, bei der ihm wie allen anderen auch, mündlich Fragen gestellt werden. Wenn er nur eingeschränkt hören kann, dann stellt man ihm ein Hörgerät zur Verfügung bzw. sorgt für Alternativen in Form eines Nachteilsausgleiches.

      In meinem Fall ist es so, dass ich autismusbedingt Schwierigkeiten habe, eine mündliche Frage vollständig wahrzunehmen. Zu meiner Reizfilterstörung, bei der ich beispielsweise Schritte draußen auf dem Flur genauso laut höre, wie die Stimme des Prüfers, kommt die Störung der sozialen Kommunikation. Das bedeutet, ich höre nur den tatsächlichen Wortlaut (sofern nicht ein anderes Geräusch Teile davon übertönt), nicht die nonverbalen Signale, die mitgesendet werden. Insofern habe ich nicht die gleichen Chancen, wie ein Nichtautist. Um solche behinderungsbedingten Nachteile auszugleichen, sind Nachteilsausgleiche eigentlich gedacht.

      Autismus als persönlichkeitsbedingte Einschränkung zu sehen, also zu sagen, meine psychische Leistungsfähigkeit sei generell eingeschränkt, trifft nicht den Punkt, um den es geht. Das Argument, dass die Prüfungsergebnisse verfälscht werden, basiert wahrscheinlich auf dem Gedanken, dass ich ungerechtfertigte Vorteile gegenüber den anderen hätte – und damit noch bessere Noten mit Nachteilsausgleich.

      Ich bin in keiner Weise kognitiv eingeschränkt, im Gegenteil. Dank meiner überdurchschnittlichen Leistungsfähigkeit bin ich glücklicherweise in der Lage als Autistin hochfunktional zu agieren. Allerdings kostet mich das wesentlich mehr Kraft, Energie und Kompensationsleistung als es einen Nichtautisten kosten würde. Ich wäre wahrscheinlich jetzt nicht so krank, hätte ich nicht so viel Kraft investieren müssen. Ein Nachteilsausgleich könnte mir helfen, den Rest meines Studiums, das ich unter erschwerten Bedingungen absolvieren musste, noch zu schaffen. Wegen jahrzehntelanger Überlastung bin ich krank. Damit meine ich nicht meinen Autismus – der ist keine Krankheit, sondern die meinen komorbiden Erkrankungen zugrundeliegende Behinderung. Ich bin krank, weil ich als Autistin ohne Ausgleich meiner Nachteile genau wie alle anderen funktionieren musste, es aber autismusbedingt gar nicht kann. Dass ich mein Studium bis heute ohne Nachteilsausgleich auch noch mit guten Noten gemeistert habe, bedeutet nicht, dass ich keinen brauche. Dass ich einen Antrag auf Nachteilsausgleich erst jetzt stelle, liegt daran, dass ich erst mit der Autismusdiagnose erfahren habe, woran es liegt, dass ich es eben nicht mehr geschafft hatte und zusammengebrochen bin. Ein Nachteilsausgleich in den Dingen, die für mich autismusbedingt schwerer oder gar nicht zu meistern sind, würde mich befähigen, gleichberechtigt meine Leistung zu erbringen.

      Chancengleichheit meint, dass alle die gleiche Chance haben, dasselbe Ergebnis zu erzielen. Das hat meiner Ansicht nach nichts mit Gleichbehandlung aller ohne Rücksicht auf Diversität zu tun. Es gibt Nachteilsausgleiche, um diese Diversität zu berücksichtigen. Nur leider wird Autismus vom Prüfungsamt der FernUni Hagen als persönlichkeitsbedingte Einschränkung der psychischen Leistungsfähigkeit gesehen und nicht als Behinderung, bei der bestimmte Nachteile ausgleichsfähig und ausgleichsberechtigt sind.

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  5. Der Bericht wird in FB heiß diskutiert.
    Es gibt eine unabhängige Gleichstellungsgruppe der FernUni Hagen, dort würde man sich diesem Problem gerne annehmen.

    https://www.facebook.com/groups/182104808844405/

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  6. Pingback: Froschs Blog: » Im Netz aufgefischt #316

  7. Falls das Thema noch aktuell sein sollte: An der Fernuni Hagen erhielt ich trotz bestandenem Erststudium (damals ohne Nachteilsausgleich, weil Asperger-Diagnose mir noch unbekannt) einen Nachteilsausgleich in Form einer Schreibverlängerung und Prüfung in seperatem Raum. Meine Argumentation lief über das Aspergersyndrom und HWS-Syndrom. Da es ein Weiterbildungsstudium war, habe ich den Antrag direkt bei dem Professor und nicht dem Prüfungsamt gestellt. Bei Deiner Antragstellung musst du darauf achten, deine Nachteile so zu benennen, dass Dir kein Vorteil entsteht. OK wäre z.B. Konzentrationsprobleme bei Reizüberflutung, Probleme zwischen verschiedenen Teilaufgaben umzuschalten. Nicht OK wäre z.B. fehlendes Zahlengedächtnis und Schreibverlängerung um dieses Defizit auszugleichen, weil Du Dir die Zahlen, die andere auch auswendig wissen müssen, erst herleiten oder bei Kofferklausur nachschlagen musst.

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  8. Pingback: Ungerechtigkeit von Amts wegen | SWB - MeiBlog

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